Allgemeines

Allgemeines und AGB

Wichtig: Selbstverständlich stellt die Befundung (Erst- und Zwischenbefunde), als integrierender Teil der Physiotherapie, die essentielle Grundlage für die Festlegung der Behandlungsziele und Planung der Therapie (neben der eindeutig berufsrechtlich verankerten Erfordernis der Befunderhebung als Teil des physiotherapeutischen Prozesses) dar und ist somit auch von der Therapiezeit unmissverständlich umfasst! 

Im physiotherapeutischen Erstgespräch sind mir alle bekannten Krankheitsbilder (u.a. schwerere Traumata, Operationen, Vor- und Begleiterkrankungen) sowie jede Form einer pharmazeutischen Behandlung (u.a. Blutverdünnung/-druck, schwere Osteoporose, Stoffwechselstörungen, Psychopharmaka etc.) mitzuteilen. Eventuelle und nicht erwünschte Therapiekomplikationen, die damit in Verbindung stehen, tragen Sie andernfalls als Risiko in Eigenverantwortung!

Verordnung: Physiotherapeutische Behandlungen werden in meiner Praxis nur mit ärztlicher Überweisung durchgeführt. Diese ist prinzipiell vor Therapiebeginn einzuholen. Da ich nicht jede Therapieform ausführe, kontaktieren Sie mich vor Ihrem Arztgespräch bezüglich einer Empfehlung, um sich eventuelle Mehrfachwege zu ersparen.

Verrechnung: Wie in einer Wahlarztpraxis erhalten Sie von mir am Ende der Therapie eine Honorarnote. Wenn Sie die Teilkostenrückerstattung einer Sozialversicherungsanstalt (Krankenkasse) in Anspruch nehmen, benötigen Sie dafür vor Therapiebeginn eine Bewilligung derselben. Die unterschiedlichen Refundierungstarife haben auf meine Rechnungsstellung keinen Einfluss!

Storno: Sollten Sie einen vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens einen Werktag davor) nicht einhalten, behalte ich mir eine eventuelle Verrechnung desselben ausdrücklich vor. Ausgenommen sind selbstverständlich unvorhersehbare Fälle nach den allgemeinen Richtlinien!